Bezahlt die Krankenkasse ? - KDM-ODO

Knochendichtemessung - Dresden Ost
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Bezahlt die Krankenkasse ?

 
Eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) wird zur Bestimmung der Dichte bzw. des Kalksalzgehaltes des Knochens durchgeführt. Häufigstes Anwendungsgebiet ist die Osteoporose-Diagnostik und die daraus folgende Bestimmung des individuellen Knochenbruchrisikos.
Entsprechend der Leitlinien des Dachverbandes Osteologie (DVO) ist der aktuelle Goldstandard die Dual-Röntgen-Absorptionsmetrie (DXA/DEXA), die mit einer sehr geringen Strahlendosis auskommt.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren vor geplanter Einleitung einer spezifischen Therapie (z.B. wenn Sie einen Knochenbruch ohne relevanten Unfall erlitten haben, Stoffwechselerkrankungen, u.a) bzw. zur Kontrolle nach 5 Jahren spezifischer medikamentöser Therapie.
 
Sofern Sie von Ihrem Arzt, der nicht Mitglied in der Apparategemeinschaft ist, eine Überweisung erhalten haben, um die Knochendichtemessung ggf. zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen, muss die Indikation dazu bei einem Orthopäden, der Mitglied unserer Apparategemeinschaft ist, geprüft werden.
Bitte vereinbaren Sie in dem Fall vor der Terminvereinbarung für die Messung einen Konsultationstermin bei einem Orthopäden der Apparategemeinschaft (auch wenn Sie ggf. bei einem anderen Orthopäden regulär in Betreuung sind).
 
Andernfalls hat die Bundesärztekammer die Knochendichtemessung als sinnvolle Individuelle Gesundheitsleistung anerkannt, die wir Ihnen direkt in Rechnung (aktuell € 45,00) stellen.
Die Bezahlung ist per EC-Karte oder bar möglich.
Haben Sie gesunde Knochen ? Informieren Sie sich über Ihr Knochenbruchrisiko !
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